Geschlechterdemokratie (Heft 342)
Informationen zur politischen Bildung
Das Grundgesetz geht in seinen Artikeln 2 und 3 von der Vorstellung aus, dass in einer pluralen, rechtsstaatlichen Demokratie jede Person, unabhängig von Geschlecht und Herkunft, Heimat und religiöser Überzeugung, gleiche Rechte und Möglichkeiten haben soll, ihren Lebensweg und ihre Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten, weil von den so freigesetzten Kräften auch die Gemeinschaft als Ganzes profitiert. Die in den Grundgesetzartikeln formulierten Ansprüche mussten in einem langen, zähen Prozess gegen zahlreiche Widerstände durchgesetzt und bis heute stets aufs Neue bekräftigt werden. Befunde wie eine weiterhin ungleiche Verteilung von Care-Arbeit, eine geschlechtsspezifische Ungleichheit in der Bezahlung von Arbeitsleistungen, Defizite in der politischen Teilhabe, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Herkunft, Hassreden im Netz und sexuelle Gewalt verweisen auf fortbestehenden Handlungsbedarf. Sechs eigenständige Beiträge geben Auskunft über den Stand von Freiheit und Gleichheit, der gegenwärtig in unserer Gesellschaft in Bezug auf das Geschlecht festzustellen ist, und setzen Impulse für eine gerechtere Zukunft.
1/2020