Flagge von Schleswig-Holstein
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 Institutionen, Akteure und Prozesse in der Landespolitik

Demokratie in Schleswig-Holstein

Politik und Verwaltung auf Landesebene bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für den Unterricht: Die Grundsätze demokratischer Wahlen, die Arbeitsweise des Parlaments und der Regierung, die Machtverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative – dies alles lässt sich auch in Schleswig-Holstein beobachten. 

Weitreichende politische Entscheidungen werden nicht nur in Berlin oder Brüssel getroffen, sondern auch hier in Schleswig-Holstein. Deswegen sollte Landespolitik verstärkt im Unterricht behandelt werden. Um den Themenkomplex in den Lehrplänen zu verankern, bietet der Landesbeauftragte für politische Bildung mit "Demokratie in Schleswig-Holstein - Institutionen, Akteure und Prozesse in der Landespolitik" passendes Unterrichtsmaterial zum Download an. In fünf Modulen werden Parlament, Exekutive und Verwaltung sowie die Judikative des Landes vorgestellt und erläutert. Jedes Modul besteht aus einem Unterrichtsheft mit Stundenraster und didaktischen Hinweisen für Lehrkräfte, sowie einer Reihe von abwechslungsreichen Kopiervorlagen für Schülerinnen und Schüler.

Liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Interessierte,

Bund, Länder, Kommunen – wer ist eigentlich wofür zuständig? Was wird in Berlin und Karlsruhe, was wird in Kiel und Schleswig entschieden? Und welchen Einfluss hat das Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene? Das Unterrichtsmaterial „Politik in Schleswig-Holstein“ soll Schülerinnen und Schülern einen fundierten Einblick in die politischen Institutionen und Prozesse in unserem Bundesland geben. Es hebt die Besonderheiten Schleswig-Holsteins hervor und macht verständlich, welche Bedeutung die Bundesländer im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland haben.

Politik und Verwaltung auf Landesebene bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für den Unterricht: Die Grundsätze demokratischer Wahlen, die Arbeitsweise des Parlaments und der Regierung, die Machtverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative – dies alles lässt sich auch hier in Schleswig-Holstein beobachten. Durch alltagsnahe Beispiele stellt das Material einen Bezug zu den Aufgaben von Landespolitik und Landesverwaltung her. Und es zeigt, dass das Land Schleswig-Holstein nicht zuletzt als späterer Arbeitgeber für Schülerinnen und Schüler interessant sein kann.

Die Landespolitik hat noch einen Vorteil: Die Wege zu den handelnden Personen sind kürzer als nach Berlin oder Brüssel. Nutzen Sie bitte die Gelegenheiten, indem Sie beispielsweise mit Ihren Schülerinnen und Schülern den Schleswig-Holsteinischen Landtag besuchen oder Politikerinnen und Politiker in Ihre Schule einladen. Denn nur wenn politische Bildung über eine reine Institutionenkunde hinausgeht, kann sie deutlich machen, dass die verbindliche Gestaltung der gemeinsamen Angelegenheiten eine spannende Sache ist.

Wir haben versucht, durch Kopiervorlagen Ihre Vorbereitungszeit für die einzelnen Unterrichtsstunden möglichst gering zu halten.

Mein Dank gilt Herrn Alexander Kraft (jetzt Bildungsministerium) und Herrn Holger Kliewe (Staatskanzlei), die den Anstoß für diese Publikation gegeben haben. Außerdem danke ich den Autoren für die konstruktiven Diskussionen und die gewissenhafte Erstellung des Materials. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsverwaltung hat dankenswerterweise durch Frau Vivien Albers die Entstehung dieser Publikation unterstützt.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Unterrichten und hoffe, dass das Material bei Schülerinnen und Schülern auf Interesse stößt.

Ihr
Dr. Christian Meyer-Heidemann
Landesbeauftragter für politische Bildung

Modul 1

Schleswig-Holstein ist eines der sechzehn Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Es hat mit dem Landtag, der Landesregierung und dem Landesverfassungsgericht staatliche Institutionen, die mit denen des Bundes vergleichbar sind.

In diesem Modul erhalten Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit den Charakteristika Schleswig-Holsteins als Gliedstaat und seiner Stellung im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland auseinanderzusetzen sowie eine erste Beurteilung hinsichtlich des Einflusses des Landes auf Bundesebene vorzunehmen.

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Kopiervorlagen

Was hat Schleswig-Holstein eigentlich zu entscheiden? Ist alles vom Bund vorgegeben oder treten die Bundesländer gegenüber dem Bund mit eigenen Kompetenzen und Aufgaben auf?

Nach dem Grundgesetz (GG) ist Deutschland ein Bundesstaat. Das ergibt sich aus Art. 20 Abs. 1 GG, der formuliert: „Die Bundesrepublik ist ein (...) Bundesstaat.“

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Modul 2

Der Landtag ist das zentrale Verfassungsorgan im Bundesland Schleswig-Holstein. Seine hervorgehobene Stellung folgt aus der direkten Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger, die ihn alle fünf Jahre wählen.

Art. 16 Abs. 1 der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (Verf SH) formuliert: „Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.“ Gleichzeitig hört man häufig den Vorwurf, die Landtage hätten in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren.

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Kopiervorlagen

Das Prinzip der repräsentativen Demokratie findet sich auch in Schleswig-Holstein: Der Landtag besteht aus den gewählten Abgeordneten.

In Schleswig-Holstein ist gemäß der Landesverfassung der Landtag das höchste politische Organ. Als Parlament berät und verabschiedet er u. a. die Gesetze und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.

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Modul 3

Nach welchen Grundsätzen wird der Landtag gewählt, warum gibt es zwei Stimmen, was sind Überhangmandate und wie kam es zu dem aktuellen Wahlsystem? Auch nach vielen Jahren Wahlgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein werden Feinheiten des Wahlsystems immer wieder diskutiert und verändert. Sowohl diese Feinheiten als auch die grundlegenden Aspekte des Wahlsystems werden in diesem Modul aufgegriffen.

Auch nach vielen Jahren Wahlgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein werden Feinheiten des Wahlsystems immer wieder diskutiert und verändert. Sowohl diese Feinheiten als auch die grundlegenden Aspekte des Wahlsystems werden in diesem Modul aufgegriffen.

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Kopiervorlagen

Der Landtag wird nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Doch was bedeutet dies konkret?

Alle fünf Jahre wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ihr Landesparlament, den Landtag. Dabei werden 35 Abgeordnete direkt gewählt, die übrigen Abgeordneten über die Landeslisten ihrer Parteien.

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Modul 4

Im Wahlkampf konkurrieren die Parteien darum, die nächste Landesregierung stellen zu können. Die Landesregierung setzt sich aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesminister(inne)n zusammen.

In der Unterrichtseinheit geht es darum, dass die SuS die Stellung der Landesregierung im politischen System einordnen können. Dabei lernen sie, verschiedene Ebenen der Betrachtung zu unterscheiden. Während die Landesverfassung davon spricht, dass es sich bei der Landesregierung „im Bereich der vollziehenden Gewalt“ um ein „oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan“ handelt, wird die herausgehobene Stellung in einer politikwissenschaftlichen Betrachtung stärker kontextualisiert.

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KOPIERVORLAGEN

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin und den Minister:innen des Landeskabinetts. Der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt und führt die Regierung.

Die einzelnen Minister:innen gestalten dabei ihre Regierungsarbeit weitgehend eigenständig – allerdings im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin.

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Modul 5

In einem demokratischen Staat ist das Gerichtswesen, die Judikative, eine eigenständige und unabhängige Gewalt. In Schleswig-Holstein ist das Landesverfassungsgericht (LVerfG) mit Sitz in Schleswig das höchste Gericht.

Im vorliegenden Modul sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Deutung der Fundamentalprinzipien unserer Gesellschaft (Demokratie, Sozial- und Rechtsstaat) über eine reine Rechtsanwendung hinausgehen könnte.

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Kopiervorlagen

In Schleswig-Holstein stellt das Landesverfassungsgericht mit Sitz in Schleswig neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Verfassungsorgan dar.

Als „Hüter der Verfassung“ muss das LVerfG unweigerlich in Konflikt mit der Politik geraten. Ist es nicht regelrecht seine Aufgabe, der Politik ihre Grenzen aufzuzeigen und dabei – zwangsläufig – selbst Politik zu machen? Oder sind alle Fragen mit Verfassungsrelevanz rein juristische Aufgabenstellungen, die in der Verfassung bereits geregelt sind und vom LVerfG nur sichtbar gemacht werden?

Download der Kopiervorlagen

Das Unterrichtsmaterial stammt aus der 19. Legislaturperiode, so dass einige Angaben zu Personen und Ressortzuschnitten nicht mehr aktuell sind.

Das gesamte Unterrichtsmaterial ist in PDF-Form kostenfrei erhältlich. 

Impressum

Der Landesbeauftragte für politische Bildung des Landes Schleswig-Holstein

Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-1646

Herausgeber

Dr. Christian Meyer-Heidemann
Dr. Hauke Petersen

Autoren

Dr. Achmed El Bureiasi
Prof. Dr. Wilhelm Knelangen
Johannes Schmidt
Walter Tetzloff

Satz und Layout
amatik Designagentur, Kiel