Informationen zur Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland der Bundestag gewählt.
Fragen und Antworten
Wenn eine Wahl ansteht, sollte man gut informiert sein. Wir haben auf dieser Seite einige Informationen und weiterführende Links zusammengestellt. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Das Wahlrecht zur Bundestagswahl
In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des statistischen Bundesamts rund 59,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Sie sind aufgerufen den 21. Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu bestimmen.
Rund 2,3 Millionen Menschen zählen bei der bevorstehenden Bundestagswahl zu den Erstwähler:innen (Wählerinnen und Wähler, die das erste Mal den Bundestag wählen können).
Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist das Verhältniswahlrecht. Die Wahlberechtigten geben ihre Erststimme für eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis ab. Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab.
Deutsche Staatsbürger:innen, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wähler:innenverzeichnis aufgenommen. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen.