Landesbeauftragter für politische Bildung unterstützt #LaWa_SH: Kinder und Jugendliche in über 50 Städten und Gemeinden wählen ihre Interessenvertretung vom 20. bis 26.11.2023
In Schleswig-Holstein haben in diesem Jahr auch Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, eine Vertretung für ihre Interessen zu wählen. Bereits zum vierten Mal nach 2017, 2019 und 2021 arbeiten zahlreiche kommunale Kinder- und Jugendvertretungen zusammen, um gemeinsam im November die Wahlen der Vertretungen durchzuführen. Die zentrale Wahlwoche liegt rund um den Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989: Daher wird in Schleswig-Holstein vom 20. bis zum 26.11.2023 gewählt!
„Mich beeindruckt das Engagement der jungen Menschen in den kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen. Sie bringen entscheidende Ideen ein, die unsere Gesellschaft gestalten und aktiv in Städten und Gemeinden Veränderung bewirken. Und sie zeigen vor allem anderen Kindern und Jugendlichen: Das Engagement wird in der Politik gehört und hat Gewicht!“, so Jugendministerin Aminata Touré.
Der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, freut sich über das wachsende Interesse an #LaWa_SH und hebt die wichtige Rolle institutioneller kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung als praktischem Mittel der politischen Bildung hervor: „Kinder und Jugendliche, die vor Ort in der Gemeinde um gute Lösungen ringen, erlernen die Kernprinzipien des demokratischen Interessensaustauschs. Sie können so die politische Ordnung durch ihr eigenes Handeln kennenlernen und verstehen. Das ist praktisch erfahrbare politische Bildung und gleichzeitig ein wichtiges Recht für alle Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein“, so der Landesbeauftragte. „Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die sich zur Wahl aufstellen lassen und sich vor Ort engagieren möchten.“
Mit der dahinterstehenden Initiative #LaWa_SH machen in diesem Jahr über 50 Kinder- und Jugendvertretungen gemeinsam auf diese Wahlen aufmerksam. Ziel ist es, vor Ort Kinder und Jugendliche für die Arbeit in einer solchen Vertretungen zu begeistern. Außerdem soll eine starke Wahlbeteiligung den Kinder- und Jugendvertretungen die nötige Rückdeckung für ihre Arbeit in der Kommune geben. Mit dem Ministerpräsidenten Daniel Günther hat die Initiative einen sichtbaren Schirmherren gewinnen können, der einen Wahlaufruf an die Wahlberechtigten gerichtet hat und der hier eingesehen werden kann: https://t1p.de/WahlaufrufMP
Gemeinsame Kooperationspartner und Unterstützer der Initiative sind das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, der Landesbeauftragte für politische Bildung, der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag.
2023 sind in den 56 Städten und Gemeinden, die bei #LaWa_SH dabei sind, ca. 87.600 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 24 Jahren wahlberechtigt (die Altersspanne der wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen ist in den Kommunen sehr unterschiedlich).
Hintergrund
Für die Landesregierung ist und bleibt Beteiligung ein kinder- und jugendpolitischer Schwerpunkt, den es gemeinsam mit den Kommunen im Land weiterzuentwickeln gilt. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein beliebiges Element in der Politik, sondern ein konstitutiver Bestandteil der demokratischen Kultur unseres Landes. Um nachhaltig im Gemeinwesen wirken zu können, benötigen Kinder- und Jugendvertretungen verbindliche Strukturen und Rahmenbedingungen, die sie unterstützen und begleiten.
Der § 47f in der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holsteins sieht die Sicherung der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in angemessener Weise vor.
Ziele kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung sind dabei insbesondere:
- Heranführung junger Menschen an das demokratische System.
- Stabilisierung und Wecken von Interesse und Motivation für Politik und Beteiligung.
- Nachhaltige Förderung der repräsentativen Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Artikels 12 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
- Belebung und Bereicherung des Gemeinwesens und der kommunalen Demokratie.
Demokratische Mitbestimmung ist kein theoretisches Ideal. Es ist die einzig richtige praktische Form, in der das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisiert wird. Demokratie besteht nur dann, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder hergestellt wird. Das passiert nicht von allein. Es braucht Menschen, die sich für sie und in ihr engagieren. Nicht nur alle paar Jahre am Wahltag. Sondern so, dass die Menschen sich auch im Alltag engagieren und mitgestalten.
Das gilt – wie es auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten ist – in altersgemäßer Weise auch für den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Wir wissen, dass für das Lernen von Demokratie die Erfahrung von Demokratie entscheidend ist. Kinder und Jugendliche lernen Demokratie weniger aus Schaubildern als durch eigenes Erleben von Partizipation.
Wir haben in Schleswig-Holstein sehr früh begonnen, das Erlernen von Demokratie nicht nur als politisches System, sondern als alltägliche Lebensform zu fördern. Mitbestimmung darf nicht eine Ausnahme im Leben von Kindern und Jugendlichen sein, sondern ist als ein durchgängiges Prinzip anzustreben, ein Ziel, das die Landesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung für die Jugendbildung mit Nachdruck verfolgt. Die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, wird bedeutender denn je. Und zwar überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten: in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Schule und Jugendtreff und gerade auch in der Kommune. Denn gemeinsam mit ihnen Politik zu machen heißt auch, in ihre Zukunft zu schauen und die daraus folgenden Debatten und Herausforderungen auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Nils Quentel, Referent beim Landesbeauftragten für politische Bildung unter Tel.: 0431/988-1645 oder
Pressekontakt
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Hauke Petersen, Stellvertreter des Landesbeauftragten für politische Bildung, unter Tel.: 0431/988-1643 zur Verfügung.
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